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Ausschnitt aus meinem Gemälde
"Bayenturm mit Ark / Rheinseite”


Nachts vor der Stadt am Bayenturm
Am rechten Bildrand sieht man einige der Rheinmühlen, dahinter erkennt man einen kleines Stück von Deutz. Alle Tore sind geschlossen, so auch das den Treidelpfad schützende Tor zwischen Ark und Turm. Es war verboten, nachts auf dem Rhein vor dem Stadtgebiet mit einem Boot zu fahren oder z.B. zu fischen. Kaufleuten, die versuchten mit ihrem Schiff im Schutz der Dunkelheit heimlich an Köln vorbeizufahren, um der Stapelpflicht zu entgehen, drohten schwere Strafen. Schiff und Ladung wurden eingezogen, sie selber zu langen Haftstrafen bei Wasser und Brot im Turm verurteilt.  Auch das Ab- und Aufladen von Waren in Deutz und Mülheim galt als Verletzung des Kölner Stapelrechts und wurde ähnlich schwer bestraft. Mitunter wurde sogar eine Kette vom Wachtturm, der Ark, über den Rhein gespannt um Schiffe daran zu hindern, nachts heimlich an Köln vorbeizufahren.

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