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Ausschnitt aus meinem Gemälde
"Severinstor Innenseite”

Severinstor Innenseite 2

Rechts auf dem Bild sieht man ein angeschnittenes Fachwerkhaus. Dort etwa hätte der legendenhafte „Schmitz Backes“ stehen können, also das Backhaus vom Schmitz.
„Du bist auch noch nicht am Schmitz Backes vorbei“, ein bekannter kölner Spruch. Er bedeutet, dass es dir eventuell noch sehr schlecht gehen kann.
Es gab im Mittelalter auch in Köln die Strafe des Stadtverweises. Man konnte für eine bestimmte Zeit aus der Stadt vertrieben werden, Wochen, Monate oder lebenslänglich. Verschärft wurde die Strafe mitunter durch das „stäupen“, d.h. man wurde aus der Stadt heraus geschlagen. Am Marstor, oberhalb vom Alter Markt, wurde man einem Stadtknecht übergeben, der je nach Urteil Knüppel oder Ruten benutzte und den Verurteilten schlagend vor sich her bis zum Severinstor trieb.  Unterwegs durfte jeder, der etwas zum Schlagen dabei hatte, auch auf den Verurteilten drauf schlagen. Der Wortlaut im Urteil lautete: „Im Schatten des Severinstores durfte nicht mehr geschlagen werden, man war frei.
Manch einer war bis dahin so schwer verletzt, dass er nur noch auf allen Vieren durch das Tor kriechen konnte oder sogar starb. Noch eine weitere Urteilsverschärfung war möglich: Mit einem Brandeisen bekam man das Kölner Wappen in die Wange gebrannt. So war für alle und überall sichtbar, dass man in Köln straffällig geworden war, man war „gebrandmarkt“.

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